Gutachte Seite 3



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Weitere monogen vererbte Einzeldefekte und Erkrankungen Name, Definition und Symptomatik :

Albinismus: durch Thyrosinase- Mangel wird kein Pigment ausgebildet: Tiere sind empfindlich gegen Sonneneinstrahlung (Sonnenbrand) und zeigen erhöhte Neigung zu Hautkarzinomen.
Albinismus oculi: Depigmentierung von Augenfundus und Iris, meist verbunden mit anderen Pigmentmangelstörungen:Tiere sind lichtempfindlich.
Hämophilie A/ Hämophilie B: Bei betroffenen Tieren ist die Blutgerinnung durch einen Faktor VIII- bzw. Faktor- IX- Mangel gestört. Dies führt schon bei kleinen Traumata (z.B. Injektionen oder Zahnwechsel) zu Hämatomen und (evtl. unstillbaren) Blutungen.

 

Hörschäden* (monogen rezessiv, z.B. gekoppelt mit Weiß wie beim Dalmatiner: Tiere sind je nach Grad des Hörverlustes beeinträchtigt.

Genetik: Diese Defekte und Erkrankungen werden nach heutigem Kenntnisstand in der Regel autosomal rezessiv vererbt (Ausnahme: Hämophilie = X- chromosonal rezessiv). Sie können bei Heterozygoten (Anlageträgern) nicht diagnostiziert werden und treten erst bei den für das Defektgen Homozygoten (Merkmalsträgern) in Erscheinung.

Empfehlung: Zuchtverbot für Tiere, die den Defekt zeigen, und für bekannte heterozygote Defekt -Genträger ( siehe Seite

14, Nr. I). Da die Wahrscheinlichkeit, dass unbekannte Defekt-genträger miteinander verpaart und so die Tiere mit dem entsprechenden Defekt geboren werden, mit dem Verwandtschaftsgrad wächst, muss die Verpaarung von Verwandten, zumindest aber von engen Verwandten vermieden werden.

Für mit * gekennzeichnete Defekte gilt zusätzlich: Wenn in Rassen diese Defekte gehäuft auftreten, muss für Zuchttiere das Freisein von dem Defekt nachgewiesen werden.

Weitere Hinweise und Empfehlungen für die Begrenzung von Erbfehlern und Erbkrankheiten in der Heimtierzucht

Heimtierzucht ist, abgesehen von der Gebrauchshundzucht, vorwiegend Rassen- und Erhaltungs-Zucht und keine Leistungszucht. Den Züchtern wird oft vorgeworfen, durch ihre z. T. einseitig auf extreme morphologische Merkmale ausgerichteten Zuchtziele oder durch bestimmte Zucht-Methoden (z.B. Inzucht) Tiere zu züchten, die Schmerzen und Leiden erdulden müssen, eine reduzierte Lebenserwartung haben, teilweise wichtige Organe nicht mehr normal gebrauchen können oder für diverse Erkrankungen disponiert sind. Dies muss alle Züchter alarmieren und anspornen, sich mit den Vorwürfen ernsthaft auseinander zu setzen, um die angewandten Ziele und Methoden transparent zu machen, kritisch zu überprüfen und - falls nötig - zu ändern. Nur so kann das zum Teil berechtigte Misstrauen in der Öffentlichkeit abgebaut und der Tierschutz verbessert werden. Die nachfolgenden Empfehlungen und Hinweise wenden sich deshalb in erster Linie an die Züchter und die für die Zucht und Zuchtprogramme verantwortlichen Organisationen, an Zuchtwarte, Preisrichter sowie beratende Veterinärgenetiker und Tierärzte. Ihnen sollen Anregungen und Maßstäbe für die Verbesserung der derzeitigen Situation gegeben werden. Adressaten sind aber auch die zuständigen Behörden und die mit der Rechtsetzung befassten Gremien, die hiermit über die wissenschaftlich gesicherten fachlichen Grundlagen und Zusammenhänge informiert werden sollen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die folgenden Ausführungen (Teil 3 des Gutachtens) als allgemeine Empfehlungen für die zukünftige züchterische Arbeit dienen sollen. Die im Teil 3 formulierten Vorschläge dürfen auf keinen Fall zur Relativierung der Aussagen in Teil 1 und 2 des Gutachtens herangezogen werden. Die in Teil 3 behandelte Problematik geht über die in Teil 2 behandelten Fälle hinaus.                     Text © Conny Schönewald








 
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